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Taubenabwehr
/ Taubenvergrämung
In den Augen der Tierschützer
werden die Arbeiten zur Taubenabwehr und Taubenvergrämung
sehr an den Pranger gestellt. Sie stellen den Schädlingsbekämpfer
als Lobbyisten dar, der sich auf Kosten der Tauben maßlos
bereichert. Dabei vergessen diese Mensche jedoch, dass wir als
Schädlingsbekämpfer das Problem Tauben nicht geschaffen
haben und meistens erst dann gerufen werden, wenn anderen Menschen
die Belästigung durch diese Tiere zu groß wird. Tauben
werden auch als Ratten der Lüfte bezeichnet. Die Durchführung
von Maßnahmen zur Taubenabwehr ist aus zwei Gründen
ratsam.
1.
Der Befall eines Gebäudes mit Tauben ist eine Gefahr für
die Bewohner, weil sich an Ihren Körper, im Gefieder, in
und um Ihrer Nester und Sitzflächen sowie im Kot der Tiere
eine Vielzahl von Parasiten, Schädlingen und Krankheitserregern
sehr gut entwickeln und massenhaft vermehren. Dazu gehören
Zecken, Milben, Flöhe, viele Käferarten, Larven sowie
Bakterien und Viren.
Dadurch
ist die Übertragung von Krankheiten wie Hirnhautentzündung,
Salmonellose, Newcastle, Ornithose, Paratyphus, Histoplasmose,
Gehirnentzündungen, Cryptococcis, Aspergillosis und Allergien
auf den Menschen möglich.
Wegen dieser Gefährdung gibt
es schon Gerichtsurteile, die einen
Gebäudeeigentümer verpflichten Maßnahmen gegen
einen Taubenbefall am Gebäude zum Schutz seiner Mieter zu
ergreifen.
Verschieden Studien sagen jedoch
auch aus, daß von den Tauben keine größere Gefahr
ausgehen würde als von anderen Hausvögeln. Doch dabei
wird nur ein Umstand nie erwähnt. Jeder Haustierbesitzer
hegt und pflegt (zumindest die meisten) seine gefiederten Freunde,
reinigt und desinfiziert die Käfige, Ställe und Futternäpfe
und gibt seinen Tieren gesundes sauberes Futter. In der Praxis
von wild lebenden Stadttauben sieht das oft anders aus, wie man
anhand der Bilder auf den Seiten der Installations-Systeme unschwehr
erkennen kann. Und genau darin besteht die Gefährdung und
nicht von der blosen Anwesenheit einer Taube.
2.
Die Exremente der Tauben stellen eine ernst zu nehmende Gefahr
für das Gebäude dar. Ein Taube produziert in einem Jahr
ca. 8-10 kg Kot. Dieser enthält sehr agressieve Säuren,
die sich in Farbe, Putz, Gestein, Metalldachrinnen und Abdeckbleche
fressen und damit nicht nur unangenehme Gerüche oder optische
Spuren hinterlassen sondern auch die Oberflächen stark angreifen
und Verstopfungen in Dachrinnen oder Fallrohren verursachen. Dadurch
können Witterungseinflüsse, insbesonders Feuchtigkeit
nachhaltig schädigend wirken.
Deshalb sollten Eigentümer,
Hausverwaltungen und Archtikten schon bei der Planung eines Gebäudes
oder bei Restaurierung oder Sanierungsmaßnahmen das Problem
Tauben ernsthaft berücksichtigen.
Nach § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz
ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von
Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzubringen oder anzuwenden,
wenn damit die Gefahr vermeidbarer Leiden oder Schäden für
Wirbeltiere verbunden ist.Tierschützer kritisieren oft zu
recht, wenn Taubenabwehrvorrichtungen so unsachgemäß
installiert wurden, dass sich Tauben verletzen oder in Netzen
verfangen und qualvoll verenden. Deshalb sollten solche Arbeiten
nur von Fachleuten mit langjähriger Berufserfahrung und nachweisbaren
Referenzobjekten ausgeführt werden.
Ich biete die Installation
verschiedener Taubenabwehrsysteme abgestimmt auf die jeweiligen
örtlichen Gegebenheiten an.
Dazu gehören:
Netz-Systeme
Taubenabwehrspike
Spanndraht-Systeme sind zur Anwendung
auf geradlinigen Kanten, Gesimsen und anderen Gebäudebereichen
geeignet und verhindern den Anflug und das Sitzen der Tauben.
Sie bestehen ebenfalls ausschließlich aus Kunststoff und
Edelstahl.
Elektro-Systeme
Schalldruck-Systeme
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